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Mai 2022
Förderung im Landesprogramm "Integrative Maßnahmen - Teil 1"
Die nächste Antragsfrist für eine Förderung über die Richtlinie "Integrative Maßnahmen Teil 1" ist der 31. Juli 2022. Hier auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finden Sie alle wichtigen Informationen. Zu beachten ist, dass für den Antrag bis zu drei Stellungnahmen eingeholt werden müssen, und zwar von den Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen das Projekt stattfinden soll. Die Fristen für die Stellungnahmen sind unterschiedlich, aber in der Regel ein paar Wochen vor dem 31. Juli.
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Förderung im Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen"
Am 1. April 2022 ist die novellierte Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) in Kraft getreten. Mit den neuen Fördersäulen wurden auch die Antragsverfahren von Netzwerkprojekten und Projekten zur Demokratieförderung entkoppelt.
Anträge für Landesweite Fachnetzwerke (Fördersäule A) und der Regionale Netzwerke (Fördersäule B) sind bis zum 30. Juni 2022 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – einzureichen. Wir empfehlen die Antragsberatung, welche das Referat für Demokratieförderung anbietet.
Weitere Fristen für Förderanträge im "Weltoffenen Sachsen" und die Links zur Richtlinie und WOS-Website finden Sie, wenn Sie auf "Weiterlesen" drücken.